Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Deutschland
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher ist es ein leichtes, sich als Gutachter oder Sachverständiger zu betätigen, ohne ausreichende oder gar
entsprechende Qualifikation.
Auf dem deutschen Markt sind leider viele dieser teilweise selbsternannten Experten tätig.
Die öffentliche Bestellung ist die Bestätigung der besonderen Qualifikation auf einem oder mehreren Fachgebieten nach Prüfung durch die bestellende Kammer und entsprechende
Fachgremien.
Eine überdurchschnittliche Qualifikation ist bereits zuvor durch Zeugnisse und Nachweise entsprechender Berufserfahrung zu belegen, ein einwandfreier Leumund und entsprechende Vita selbstverständlich
voraus gesetzt.
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist zudem vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu begutachten.
Dies bedeutet für Sie die best mögliche Verlässlichkeit gegenüber Dritten.
So werden von deutschen Gerichten bevorzugt ö.b.v. Sachverständige für Gutachten bestellt.
Seit über 20 Jahren öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Für Ihre Gutachten erste Wahl.
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