Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Deutschland

 

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Daher ist es möglich sich als Gutachter oder Sachverständiger zu betätigen, ohne ausreichende oder gar entsprechende Ausbildung und Qualifikation.


Auf dem deutschen Markt sind leider viele dieser teilweise selbsternannten Experten tätig.


Die öffentliche Bestellung ist die Bestätigung der besonderen Qualifikation auf einem oder mehreren Fachgebieten nach Prüfung durch die bestellende Kammer und entsprechende Fachgremien.


Eine überdurchschnittliche Qualifikation ist bereits zuvor durch Zeugnisse und Nachweise entsprechender Berufserfahrung zu belegen, ein einwandfreier Leumund und entsprechende Vita selbstverständlich vorausgesetzt.


Der öffentlich bestellte Sachverständige ist zudem vereidigt, unabhängig und unparteiisch, auch im Streitfall, zu begutachten.

Dies bedeutet für Sie die bestmögliche Verlässlichkeit gegenüber Dritten.

Von deutschen Gerichten werden bevorzugt ö.b.v. Sachverständige zu Gutachtern bestellt.

 

Seit über30 Jahren öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Für Ihre Gutachten erste Wahl.

 

Hier finden Sie mich:

Georg Schleucher
Gemmologe ,Diamantgutachter Schmuckgutachter

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Diamanten

Raiffeisenstr. 23

63543 Neuberg

 

Kontakt:

Fon: 06183 8999507
Fax: 06183 8999506
Mob: 0172  6915319

Termine n u r nach Vereinbarung

 

 

 


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