Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Deutschland
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Daher ist es möglich sich als Gutachter oder Sachverständiger zu betätigen, ohne ausreichende oder gar entsprechende Ausbildung und Qualifikation.
Auf dem deutschen Markt sind leider viele dieser teilweise selbsternannten Experten tätig.
Die öffentliche Bestellung ist die Bestätigung der besonderen Qualifikation auf einem oder mehreren Fachgebieten nach Prüfung durch die bestellende Kammer
und entsprechende Fachgremien.
Eine überdurchschnittliche Qualifikation ist bereits zuvor durch Zeugnisse und Nachweise entsprechender Berufserfahrung zu belegen, ein einwandfreier Leumund und entsprechende Vita selbstverständlich
vorausgesetzt.
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist zudem vereidigt, unabhängig und unparteiisch, auch im Streitfall, zu begutachten.
Dies bedeutet für Sie die bestmögliche Verlässlichkeit gegenüber Dritten.
Von deutschen Gerichten werden bevorzugt ö.b.v. Sachverständige zu Gutachtern bestellt.
Seit über30 Jahren öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Für Ihre Gutachten erste Wahl.
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